Du hast Post von der Bundeswehr bekommen?

Wenn du den Fragebogen zur Wehrerfassung bekommst
und nicht zurBundeswehr willst,
dann gib bei der Frage nach deinem Interesse
am Dienst als Soldatin oder Soldat
unbedingt eine NULL ein.
Nur dann wirst du – zumindest vorerst – von der Bundeswehr
aussortiert!

Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz

Willst du auf keinen Fall an einem Krieg teilnehmen, weil du Krieg ablehnst?
Dann lies hier weiter:

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Kriegsdienstverweigerung, ein Grundrecht
           Kriegsdienstverweigerung, eine Gewissensentscheidung

Du willst den Kriegsdienst aus Gewissensgründen verweigern? Dann können die folgenden Informationen dir bei deinem Anerkennungsverfahren helfen.

Wir nennen dir hier kurz die Rechtsgrundlagen und zeigen, wie das Antragsverfahren läuft. Zum Schluss findest du einige hilfreiche Links.

Rechtsgrundlagen der Kriegsdienstverweigerung

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 4 Absatz 3 heißt es: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“

Das Anerkennungsverfahren ist im Kriegsdienstverweigerungsgesetz (KDVG) geregelt.
In § 1 KDVG heißt es:
„(1) Wer aus Gewissensgründen unter Berufung auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung im Sinne des Artikel 4 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, wird nach den Vorschriften dieses Gesetzes als Kriegsdienstverweigerin oder Kriegsdienstverweigerer anerkannt.“
„(2) Wehrpflichtige, die als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden sind, haben im Spannungs- oder Verteidigungsfall statt des Wehrdienstes Zivildienst außerhalb der Bundeswehr als Ersatzdienst nach Artikel 12a Absatz 2 des Grundgesetzes zu leisten.“

Einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung können stellen:

Das Anerkennungsverfahren

Eine gute Einführung in das ganze Verfahren bietet dir ein Video der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung:
https.//www.evangelische-friedensarbeit.de/meldungen-friedensarbeit/eak-veroeffentlicht-erklaer video-zur-kriegs-dienst-verweigerung-aus

Bevor du deinen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellst, besprich deine Motivation und deine Gründe mit einer Person deines Vertrauens. Finde dabei heraus, wie überzeugend deine Gewissensentscheidung für Außenstehende ist

Nutze die kostenlose Beratung bei der Antragstellung und während des Verfahrens durch das Beratungsteam für Kriegsdienstverweigerung in Bonn jeden Montag von 18-19 Uhr im BildungsForum Lernwelten, Im Krausfeld 30a.

Kontakt: Tel.: 0163 2184807 / Mail: kdv-bonn@dfg-vk.de / Insta: kdv_beratung_bn

Für den Antrag auf Kriegsdienstverweigerung erstellst du drei Dokumente:

  1. Das Anschreiben, in dem du den Antrag auf Kriegsdienstverweigerung nach Artikel 4.3 GG ausdrücklich stellst.
  2. Deinen Lebenslauf in tabellarischer Form
  3. Deine ausführliche Begründung, in der du deine Gewissensentscheidung zur Kriegsdienstverweigerung darstellst und deine persönliche Gewissensentwicklung gut nachvollziehbar werden lässt.

Alle drei Dokumente musst du handschriftlich unterschreiben. Dann fügst du eine Fotokopie von Vorder- und Rückseite deines Personalausweises hinzu und schickst alles zusammen per Post ans Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Militärringstr. 1000, 50737 Köln. Du bekommst von dort eine Eingangsbestätigung zugeschickt. Die Bundeswehr leitet die Unterlagen an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Köln weiter, das über den Antrag entscheidet. Das BAFzA ist eine Behörde des Bundesfamilienministeriums, nicht der Bundeswehr.

Das BAFzA erkennt dich als Kriegsdienstverweigerer an, wenn der Antrag vollständig ist, die dargelegten Beweggründe geeignet sind, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu begründen und wenn die eingereichten Unterlagen und die dem BAFzA bekannten sonstigen Tatsachen keine Zweifel an der Wahrheit der Angaben begründen.

Das BAFzA kann Nachfragen zur Begründung stellen, die du innerhalb von vier Wochen beantworten musst. Wird der Antrag abgelehnt, kannst du Widerspruch einlegen. Wird im Widerspruchsverfahren erneut abgelehnt, kannst du beim Verwaltungsgericht Klage einreichen. Dazu ist ein rechtlicher Beistand durch einen Anwalt zu empfehlen. Sollte die Klage abgelehnt werden, besteht die Möglichkeit nach einiger Zeit erneut einen Antrag zu stellen.

Weitere Informationen und Hilfestellungen findest du unter
https://dfg-vk-bonn-rhein-sieg.de/kdv
https://dfg-vk.de/verweigerung
https://www.eak-online.de
https://jurawelt.com/kriegsdienstverweigerung
https://dfg-vk.de/neue-website-zur-kriegsdienstverweigerung-online
https://dfg-vk.de/deutlicher-anstieg-bei-kriegsdienstverweigerungen
https://www.evangelische-friedensarbeit.de/meldungen-friedensarbeit/eak-junge-menschen-muessen-sich-mit-der-gewissensfrage-beschaeftigen

Diese Information als Merkblatt herunterladen: KDV-Infoblatt

Dazu gibt es auch einen: KDV-Flyer

Und einen weiteren Flyer des Bundesverbands der DFG-VK: anderer Flyer

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DFG-VK Bonn-Rhein-Sieg                 Stand: 1.1.2026                 Pax Christi Bonn

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Einzelgespräche zur Kriegsdienstverweigerung

Für Einzelgespräche stehen wir jeden Montag von 18 - 19 Uhr im BildungsForum Lernwelten, Im Krausfeld 30a, zur Verfügung.


Veranstalter:
Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (Bonn-Rhein-Sieg) und
Pax Christi Bonn.
Kontakt mit dem Beraterteam: Tel.: 0163 2184807
Mail: kdv-bonn@dfg-vk.de
Insta: kdv_beratung_bn

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